WolfRope Shibari | Kinbaku
für Präsenzunterricht und Veranstaltungen von WolfRope Shibari | Kinbaku
Stand: 28. Oktober 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Anbieter und Vertragspartner ist:
Thorsten Mann – WolfRope Shibari | Kinbaku
Gritznerstraße 9
76227 Karlsruhe
E-Mail: mail@wolfrope.de
Website: www.wolfrope.de
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Teilnahme an von WolfRope angebotenen Präsenzformaten, insbesondere Trainings, Workshops und Themenwochenenden, Kinbaku Salons, Anfängerlehrgänge, Kinbaku-Reihen sowie privaten Einzel- oder Paarunterrichten. Sie gelten außerdem für den Kauf von Gutscheinen für diese Formate. Sie gelten auch für Workshops, die WolfRope auf Messen oder Veranstaltungen Dritter anbietet (Messe- und Event-Workshops); für den Besuch der Messe oder Veranstaltung selbst gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
(3) Für Waren, separat entgeltlich angebotene digitale Inhalte, Vorführungen, Fotoshootings oder sonstige Leistungen gelten diese AGB nur, wenn in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
(4) Eine individuelle Vereinbarung sowie die konkrete Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der buchenden Person gelten nur, wenn WolfRope ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Begriffe, Paarbuchung und Vertragsparteien
(1) „Buchende Person“ ist die Person, die die Buchung vornimmt. Sie wird Vertragspartner von WolfRope und schuldet den gesamten für die gebuchte Einheit ausgewiesenen Preis.
(2) „Teilnehmende“ sind alle Personen, die an einem Format teilnehmen. Bei einer Paarbuchung umfasst dies die buchende Person und die von ihr benannte Begleitperson. Die Begleitperson wird durch ihre Benennung nicht zur Zahlung des Paarpreises verpflichtet.
(3) Bei einer Paarbuchung bezeichnet „Shibarite“ die fesselnde und „Ukete“ die gefesselte Person. Soweit die Leistungsbeschreibung einen Rollenwechsel zulässt, gelten die Bezeichnungen für die jeweils ausgeübte Rolle.
(4) Die buchende Person stellt sicher, dass ihre Begleitperson die Leistungsbeschreibung, diese AGB und die vor Ort geltenden Sicherheits- und Hausregeln rechtzeitig erhält. Jede teilnehmende Person muss die Sicherheits-, Konsens- und Hausregeln vor der Teilnahme selbst anerkennen. WolfRope kann die Teilnahme verweigern, solange diese Anerkennung fehlt.
(5) Bucht die buchende Person einen Termin als Geschenk („Geschenkbuchung“), benennt sie bei der Buchung die beschenkten Personen; deren Namen stehen auf den Tickets. Die beschenkten Personen werden Teilnehmende, nicht Vertragspartner. Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet bleibt die buchende Person; nur sie kann die Buchung stornieren, umbuchen oder einen Platz übertragen. Absatz 4 gilt für die beschenkten Personen entsprechend.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Art, Inhalt, Ort, Termine, Dauer, Zielgruppe, erforderliche Vorkenntnisse, Buchungseinheit, Gesamtpreis und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
(2) Mehrteilige Lehrgänge und Reihen sind einheitliche Gesamtleistungen. Ihre Termine bauen inhaltlich aufeinander auf und werden nicht als voneinander unabhängige Einzelveranstaltungen gebucht.
(3) Soweit Zeitangaben als „Stunden“ bezeichnet werden, sind Zeitstunden von 60 Minuten gemeint. Pausen zählen nur dann zur Unterrichtszeit, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Maßgeblich sind im Zweifel die dort genannten Anfangs- und Endzeiten.
(4) WolfRope schuldet die fachgerechte Durchführung der beschriebenen Leistung, nicht jedoch einen bestimmten persönlichen, künstlerischen oder technischen Lernerfolg.
(5) Getränke und kleine Snacks, die WolfRope bei einzelnen Formaten bereitstellt, sind eine freiwillige Zugabe und nicht Teil der gebuchten Leistung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Auf rechtzeitig mitgeteilte Allergien oder Unverträglichkeiten wird im zumutbaren Rahmen Rücksicht genommen; eine vollständig allergenfreie Umgebung kann nicht zugesagt werden.
§ 4 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung eines Formats auf der Website, in sozialen Medien, in Nachrichten oder in sonstigen Veröffentlichungen ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots und noch kein verbindliches Angebot von WolfRope.
(2) Mit dem Absenden einer Buchung über eine Online-Buchungsstrecke oder mit einer eindeutigen Anmeldung per E-Mail oder Nachricht gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot für die bezeichnete Leistung ab. Bei einer Online-Buchung muss die zahlungspflichtige Abgabe des Angebots durch eine entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche bestätigt werden.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn WolfRope die Buchung in Textform bestätigt. Bei einer Online-Buchung geschieht dies durch die Bestellbestätigung, die nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs automatisch per E-Mail versandt wird. Bei einer Anmeldung per E-Mail oder Nachricht kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Bestätigung durch WolfRope zustande. Die bloße Reservierung oder Autorisierung eines Zahlungsmittels ist noch keine Annahme.
(4) Wird vor der Vertragsannahme bereits eine Zahlung eingezogen und nimmt WolfRope das Angebot nicht an, wird der Betrag unverzüglich über das verwendete Zahlungsmittel zurückgezahlt.
(5) Die buchende Person erhält die Bestellbestätigung und diese AGB auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel als E-Mail mit Anhang. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Buchungen über die englischsprachige Website erhält die buchende Person zusätzlich eine englische Übersetzung; rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(6) Vor dem Absenden einer Online-Buchung zeigt die Kasse alle Angaben und die Bestellübersicht. Eingabefehler lassen sich bis dahin in den Eingabefeldern und im Warenkorb berichtigen. WolfRope speichert den Vertragstext. Die buchende Person erhält ihn mit der Bestellbestätigung; mit einem Kundenkonto kann sie ihre Bestellungen dort jederzeit einsehen.
§ 5 Preise, Ratenzahlung und Zahlungsverzug
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller unvermeidbaren Preisbestandteile ausgewiesen. Bei Paarbuchungen gilt der ausgewiesene Preis für das Paar, sofern nicht ausdrücklich ein Preis pro Person genannt wird.
(2) Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Ist nichts anderes angegeben, ist der Gesamtpreis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig; bei einer Buchung innerhalb von sieben Kalendertagen vor Beginn sofort.
(3) Wird für einen Lehrgang oder eine Reihe Ratenzahlung vereinbart, dient diese ausschließlich der zeitlichen Aufteilung des bereits mit Vertragsschluss geschuldeten Gesamtpreises. Die einzelnen Raten sind keine Entgelte für separat gebuchte Module. Die vereinbarten Fälligkeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
(4) Die Zahlungsabwicklung kann über die im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister erfolgen. Von der buchenden Person zu vertretende, tatsächlich entstandene Rücklastschrift- oder Rückbuchungskosten können in gesetzlicher Höhe verlangt werden. Der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, bleibt möglich.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. WolfRope kann nach einer erfolglosen Mahnung und angemessenen Nachfrist die weitere Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Beträge verweigern oder die gesetzlichen Rechte zur Vertragsbeendigung ausüben.
§ 6 Teilnahmevoraussetzungen, Konsens und Sicherheit
(1) Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Die buchende Person versichert mit der Buchung, dass sie selbst und alle von ihr benannten oder beschenkten Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sind. WolfRope kann vor Ort die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen und die Teilnahme verweigern, wenn die Volljährigkeit nicht nachgewiesen wird; § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Die in der Leistungsbeschreibung genannten fachlichen, körperlichen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich. Bei Unsicherheit ist vor der Buchung Rücksprache mit WolfRope zu halten.
(3) Shibari und Kinbaku sind körperlich und emotional anspruchsvolle Praktiken, bei denen Verletzungen auch bei sorgfältigem Vorgehen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Dies entbindet WolfRope nicht von den eigenen gesetzlichen Schutz-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten.
(4) Jede teilnehmende Person entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Übung für sie geeignet ist, und darf eine Übung jederzeit auslassen, verändern oder beenden. Grenzen und ein Widerruf des Konsenses sind jederzeit und ohne Begründung zu respektieren. Ein einmal erteilter Konsens gilt nicht für andere oder spätere Handlungen fort.
(5) Teilnehmende müssen den Sicherheitsanweisungen der Unterrichtsleitung folgen und dürfen nicht teilnehmen, wenn ihre Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Einwilligungsfähigkeit insbesondere durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Übermüdung oder andere Umstände erheblich beeinträchtigt ist.
(6) Relevante funktionale Einschränkungen sind WolfRope vor Beginn so weit mitzuteilen, wie dies für eine sichere Anpassung oder Beurteilung der Teilnahme erforderlich ist. Eine Diagnose muss nicht offengelegt werden. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
(7) WolfRope kann einzelne Übungen untersagen, anpassen oder abbrechen, wenn dies aus Sicherheits- oder Konsensgründen erforderlich erscheint.
§ 7 Wechsel der Ukete und Ersatzpaar
(1) Bei einer Paarbuchung kann die Ukete nach vorheriger Mitteilung und Zustimmung von WolfRope ohne zusätzliche Gebühr gewechselt werden. Die neue Ukete muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Sicherheits-, Konsens- und Hausregeln anerkennen. Der Wechsel der Ukete ist keine Stornierung.
(2) Ein Wechsel der Shibarite gilt wegen der auf sie ausgerichteten Lernprogression nicht als bloßer Partnerwechsel. Er ist nur als von WolfRope genehmigte Übertragung der Buchung oder als Ersatzpaar nach den folgenden Absätzen möglich.
(3) Die buchende Person kann ein geeignetes Ersatzpaar benennen. Die Benennung soll spätestens 24 Stunden vor Beginn in Textform erfolgen. Eine spätere Benennung kann angenommen werden, wenn Prüfung und Organisation noch möglich sind. Das Ersatzpaar muss alle ausgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
(4) Bei einem bereits begonnenen Lehrgang oder einer bereits begonnenen Reihe ist ein Ersatzpaar nur zulässig, wenn es nach Einschätzung von WolfRope über einen gleichwertigen Kenntnisstand verfügt und der Einstieg mit dem Sicherheits- und Unterrichtskonzept vereinbar ist.
(5) Bis WolfRope eine Vertragsübernahme ausdrücklich in Textform bestätigt, bleibt die ursprünglich buchende Person Vertragspartnerin und zur Zahlung verpflichtet. Eine private Verrechnung mit dem Ersatzpaar ist Sache der Beteiligten.
(6) Übernimmt ein von WolfRope akzeptiertes Ersatzpaar den gebuchten Platz vollständig, entfällt die Stornopauschale. Dasselbe gilt, soweit WolfRope den frei gewordenen Platz anderweitig gegen Entgelt vergeben kann. Eine nur teilweise anderweitige Verwertung wird auf die Pauschale angerechnet.
§ 8 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Für Verträge über die hier angebotenen, auf einen spezifischen Termin oder Zeitraum festgelegten Trainings, Workshops und Themenwochenenden, Kinbaku Salons, Anfängerlehrgänge, Kinbaku-Reihen und privaten Unterrichtstermine besteht für Verbraucher gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt.
(2) Die Buchung eines solchen Termins ist daher mit Vertragsschluss verbindlich. Die vertraglichen Stornierungsmöglichkeiten nach § 9 bleiben hiervon unberührt.
(3) Für nicht termingebundene Wertgutscheine oder andere Leistungen, auf die die gesetzliche Ausnahme nicht anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln. WolfRope erteilt hierfür vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular und stellt bei einem Vertragsschluss über eine Online-Benutzeroberfläche die gesetzlich erforderliche elektronische Widerrufsfunktion bereit.
§ 9 Vertragliche Stornierung durch die buchende Person
(1) Die buchende Person kann ihre Buchung unabhängig von einem gesetzlichen Kündigungs- oder Rücktrittsrecht nach Maßgabe dieser Vorschrift stornieren. Die Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail an mail@wolfrope.de, zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang bei WolfRope.
(2) Für Trainings, Workshops und Themenwochenenden sowie Kinbaku Salons gelten folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den Gesamtpreis der stornierten Buchung:
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| 14 oder mehr Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 0 % |
| 7 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
| 0 bis 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen | 100 % |
Für Messe- und Event-Workshops (§ 1 Abs. 2) gelten abweichend davon folgende Pauschalen; ein Ersatzpaar kann nach § 7 benannt werden:
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| 14 oder mehr Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
| 0 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen | 100 % |
(3) Für private Einzel- und Paarunterrichte gelten folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den Preis des vereinbarten Termins:
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| 48 oder mehr Stunden vor Terminbeginn | 0 % |
| 24 bis weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn | 50 % |
| weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen | 100 % |
(4) Für den Anfängerlehrgang und die Kinbaku-Reihe gelten vor Beginn des ersten Unterrichtstermins folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den Gesamtpreis des Lehrgangs oder der Reihe:
| Zugang der Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| mehr als 56 Kalendertage vor dem ersten Termin | 10 % |
| 29 bis 56 Kalendertage vor dem ersten Termin | 25 % |
| 15 bis 28 Kalendertage vor dem ersten Termin | 50 % |
| 0 bis 14 Kalendertage vor dem ersten Termin | 100 % |
(5) Nach Beginn des Anfängerlehrgangs oder der Kinbaku-Reihe kann die buchende Person den Vertrag im Wege der vertraglichen Stornierung mit Wirkung für die Zukunft beenden. In diesem Fall beträgt die Pauschale 100 % des vereinbarten Gesamtpreises. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; überzahlte Beträge werden erstattet. WolfRope verzichtet auf einen darüber hinausgehenden vertraglichen Anspruch wegen der Stornierung.
(6) Das bloße Fernbleiben von einem einzelnen Termin eines mehrteiligen Formats beendet den Gesamtvertrag nicht. Wird ein vollständiger Unterrichtstermin nicht wahrgenommen, bleibt der anteilig auf diesen Termin entfallende Preisbestandteil (Gesamtpreis geteilt durch die Zahl der Unterrichtstermine des gebuchten Formats) geschuldet. Die Pflichten für die übrigen Termine bleiben bestehen. Bei nur teilweiser Teilnahme oder vorzeitigem Verlassen eines Termins besteht kein anteiliger Erstattungsanspruch.
(7) Der buchenden Person bleibt bei jeder Pauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass WolfRope überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet.
(8) Persönliche Verhinderungsgründe wie Krankheit, berufliche Verpflichtungen, Betreuungsprobleme oder Verkehrsbeeinträchtigungen lassen die Stornopauschalen grundsätzlich unberührt. Beruft sich die buchende Person auf ein gesundheitlich begründetes gesetzliches Kündigungsrecht, kann WolfRope eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der Teilnahmeunfähigkeit verlangen; die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.
(9) Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Minderungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Liegt ein gesetzliches Kündigungsrecht vor, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften und nicht nach den vorstehenden Stornopauschalen.
(10) Eine Stornierung kann sich auf einzelne gebuchte Plätze oder Paare beschränken (Teilstornierung). Die Pauschalen nach den Absätzen 2 bis 4 berechnen sich dann aus dem Preis der stornierten Plätze. Ein Preisnachlass, der nur für die gemeinsame Buchung mehrerer Termine oder Plätze gewährt wurde, entfällt, soweit seine Voraussetzungen nach der Teilstornierung nicht mehr vorliegen.
(11) Auf Wunsch der buchenden Person kann WolfRope eine Buchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Format umbuchen, soweit dort Plätze frei sind; ein Anspruch darauf besteht nicht. Geht der Wunsch 14 oder mehr Kalendertage vor Beginn der gebuchten Leistung zu, ist die Umbuchung kostenfrei. Geht er weniger als 14 Kalendertage vor Beginn zu, gilt die Umbuchung als Stornierung nach den Absätzen 2 bis 4. Der nicht verfallene Betrag wird als Gutschein nach § 17 auf die neue Buchung angerechnet. Ein höherer Preis ist nachzuzahlen; ein niedrigerer bleibt als Restguthaben auf dem Gutschein.
§ 10 Versäumte Termine und Nachholen
(1) Wegen des aufbauenden Curriculums besteht bei einem versäumten Termin eines Lehrgangs oder einer Reihe kein Anspruch auf Nachholung in einer anderen Gruppe, Wiederholung des Termins, Ersatzunterricht oder Bereitstellung einer Aufzeichnung.
(2) WolfRope kann nach Verfügbarkeit einen Nachholtermin oder privaten Ersatzunterricht zu gesondert vereinbarten Konditionen anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(3) Hat eine teilnehmende Person wesentliche Grundlagen versäumt, kann WolfRope ihre Teilnahme an späteren Übungen davon abhängig machen, dass die fehlenden Kenntnisse zuvor in geeigneter Weise nachgeholt werden. Weitergehende Rechte aus § 9 und § 12 bleiben unberührt.
§ 11 Vertragsdauer und gesetzliche Kündigung
(1) Ein Einzelformat endet mit Abschluss des gebuchten Termins. Ein Lehrgang oder eine Reihe endet mit Abschluss des letzten vereinbarten Termins, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Eine ordentliche Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen Lehrgangs oder einer solchen Reihe ist nicht vorgesehen. Das vertragliche Stornierungsrecht nach § 9 bleibt bestehen.
(3) Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB und – soweit dessen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind – das Kündigungsrecht nach § 627 BGB, bleiben unberührt. Die Vergütungsfolgen einer wirksamen gesetzlichen Kündigung richten sich nach dem Gesetz.
(4) Eine Kündigung kann mindestens in Textform erklärt werden. Soweit WolfRope gesetzlich zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche verpflichtet ist, kann die Erklärung zusätzlich über die auf der Website bereitgestellte Funktion abgegeben werden. Andere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben möglich.
§ 12 Ausschluss von der Teilnahme
(1) WolfRope kann eine Person vorübergehend oder dauerhaft von einer Veranstaltung ausschließen, wenn sie
a) Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt,
b) Sicherheits-, Konsens- oder Hausregeln erheblich oder wiederholt verletzt,
c) erkennbar nicht ausreichend wahrnehmungs-, reaktions- oder einwilligungsfähig ist,
d) andere Personen belästigt, gefährdet oder den Unterricht erheblich stört oder
e) einer berechtigten Sicherheitsanweisung nicht folgt.
(2) Vor einem Ausschluss wird grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe gegeben, soweit nicht wegen einer unmittelbaren Gefahr, eines schwerwiegenden Konsensverstoßes oder der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung ein sofortiges Handeln erforderlich ist.
(3) Hat die ausgeschlossene Person den Grund schuldhaft verursacht, wird die Buchung finanziell so behandelt, als wäre sie zum Zeitpunkt des Ausschlusses nach § 9 storniert worden. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt möglich.
(4) Erfolgt der Ausschluss aus einem bei Vertragsschluss nicht erkennbaren Sicherheitsgrund, ohne dass die betroffene Person eine Pflicht verletzt hat, wird der auf die nicht mehr erbrachten Leistungen entfallende Preisanteil erstattet.
(5) Betrifft der Ausschluss bei einer Paarbuchung nur eine Person, kann die andere Person nur mit einer nach § 7 zugelassenen Ersatzperson weiter teilnehmen. Ist dies nicht möglich, gelten die Absätze 3 und 4 für die Paarbuchung entsprechend.
§ 13 Mindestbelegung, Absage, Verlegung und Änderungen durch WolfRope
(1) Soweit die Leistungsbeschreibung für ein Gruppenformat keine andere Mindestbelegung nennt, beträgt sie drei Paare. Für ausdrücklich als Einzel- oder Paartermin gebuchte private Unterrichte gilt keine Mindestbelegung.
(2) Wird die Mindestbelegung nicht erreicht, kann WolfRope ein Training oder einen Kinbaku Salon bis spätestens 72 Stunden vor Beginn, einen Workshop oder ein Themenwochenende bis spätestens sieben Kalendertage vor Beginn und einen mehrteiligen Lehrgang oder eine Reihe bis spätestens 14 Kalendertage vor dem ersten Termin absagen. Nach Ablauf des jeweiligen Stichtags erfolgt keine Absage mehr allein wegen zu geringer Belegung.
(3) Unabhängig von Absatz 2 kann WolfRope eine Veranstaltung auch später absagen oder abbrechen, wenn Krankheit oder Ausfall einer nicht zumutbar ersetzbaren Lehrperson, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Räumlichkeiten oder andere von WolfRope nicht zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen. WolfRope informiert die buchende Person unverzüglich.
(4) Bei vollständiger Absage erstattet WolfRope den für die ausgefallene Leistung gezahlten Preis über das verwendete Zahlungsmittel. Bei Ausfall eines Teils eines Lehrgangs oder einer Reihe wird der hierauf entfallende Preisanteil erstattet. Statt der Erstattung kann WolfRope einen Ersatztermin, eine Umbuchung oder einen Gutschein anbieten. Dies gilt nur, wenn die buchende Person ausdrücklich zustimmt; ohne Zustimmung bleibt es bei der Erstattung. Ein Ersatztermin soll innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin stattfinden.
(5) Unwesentliche und zumutbare Änderungen des Ablaufs, der Inhalte, der Räumlichkeiten innerhalb derselben Region oder der mitwirkenden Lehrpersonen sind zulässig, wenn der Gesamtcharakter und der Vertragszweck erhalten bleiben. Ist eine bestimmte Lehrperson ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Buchung bezeichnet oder handelt es sich um eine sonstige wesentliche Änderung, kann die buchende Person die Änderung annehmen oder kostenfrei vom noch nicht erbrachten Teil des Vertrags zurücktreten.
(6) Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten richten sich nach § 16. Teilnehmenden wird empfohlen, stornierbare Reise- und Übernachtungsleistungen zu wählen.
§ 14 Unterrichtsbegleitender Lernbereich und Materialien
(1) Soweit für einen Präsenzlehrgang oder eine Präsenzreihe ein digitaler Lernbereich bereitgestellt wird, dient er ausschließlich der Begleitung des Präsenzunterrichts. Er enthält Informationen, Videos und freiwillige Übungen zu bereits im Präsenzunterricht behandelten Themen und dient deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung. Neue Lerninhalte werden darüber nicht vermittelt; ein separat buchbarer Online-Kurs ist nicht geschuldet.
(2) Inhalte sollen grundsätzlich erst nach Behandlung des jeweiligen Themas im Präsenzunterricht freigeschaltet werden. Der Lernbereich ersetzt weder die Teilnahme am Präsenzunterricht noch einen versäumten Termin.
(3) Dauer und technischer Umfang des Zugangs ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Unterrichtsunterlagen und von WolfRope erstellte Inhalte dürfen im Rahmen der gesetzlichen Schranken für die eigene, nicht gewerbliche Übung und Weiterbildung genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, öffentliche Wiedergabe oder Nutzung für eigene Unterrichts- oder Verkaufsangebote bedarf der vorherigen Zustimmung von WolfRope.
(5) Vorübergehende, unerhebliche Einschränkungen durch Wartung oder technisch nicht vollständig vermeidbare Störungen begründen keine weitergehenden Ansprüche. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei der Bereitstellung digitaler Produkte, bleiben unberührt.
§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen; Diskretion
(1) Eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Unterrichts sind nur mit vorheriger Zustimmung der Unterrichtsleitung und aller erkennbar oder hörbar aufgenommenen Personen zulässig. Unterrichtsabläufe, Demonstrationen und Erklärungen dürfen nicht vollständig oder fortlaufend aufgezeichnet werden.
(2) Aufnahmen der eigenen Fesselarbeit dürfen für private Zwecke genutzt werden, sofern keine Rechte anderer Personen und keine Rechte an Unterrichtsmaterialien verletzt werden. Eine Veröffentlichung ist nur zulässig, wenn alle erkennbaren Personen zuvor eingewilligt haben und keine vertraulichen Inhalte oder geschützten Unterrichtsmaterialien wiedergegeben werden.
(3) WolfRope fertigt und veröffentlicht gezielte Aufnahmen erkennbarer Teilnehmender zu Werbe- oder Dokumentationszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Die Teilnahme darf nicht von einer für den Vertrag nicht erforderlichen Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden.
(4) Persönliche Informationen über andere Teilnehmende, die im geschützten Rahmen einer Veranstaltung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Beziehungen, Sexualität, Gesundheit, Grenzen und individuellen Erfahrungen.
§ 16 Haftung
(1) WolfRope haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WolfRope, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) WolfRope haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WolfRope, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die buchende Person regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
§ 17 Gutscheine
(1) WolfRope bietet Wertgutscheine über einen Geldbetrag und Erlebnis-Gutscheine für ein bestimmtes Format an. Gutscheine gelten nur für Termine von WolfRope.
(2) Ein Gutschein wird mit seinem Wert auf den bei der Buchung geltenden Preis angerechnet; eine Differenz ist zu zahlen. Ein Erlebnis-Gutschein ist nur für das auf ihm bezeichnete Format einlösbar.
(3) Ein Restguthaben bleibt bis zum Ende der Gültigkeit erhalten. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit Absatz 7 oder zwingende gesetzliche Ansprüche nichts anderes ergeben.
(4) Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr ihrer Ausstellung; das Datum steht auf dem Gutschein.
(5) Gekaufte Gutscheine sind übertragbar und nicht an eine E-Mail-Adresse gebunden; wer den Code kennt, kann ihn einlösen. Er ist daher wie Bargeld aufzubewahren. Gutscheine aus einer Stornierung, Absage oder Umbuchung sind an die E-Mail-Adresse der buchenden Person gebunden.
(6) Auf Wunsch versendet WolfRope einen gekauften Gutschein an einem gewählten Tag um 8 Uhr per E-Mail an die angegebene Empfängeradresse, mit Kopie an die kaufende Person. Für die Richtigkeit der Adresse ist die kaufende Person verantwortlich. Der Vertrag kommt unabhängig vom Zustelltag mit der Bestellbestätigung zustande.
(7) Mit Zustimmung der buchenden Person kann ein Erstattungsbetrag nach § 9 oder § 13 als Gutschein ausgegeben werden. Ein solcher Gutschein wird auf Verlangen bis zum Ende seiner Gültigkeit in Höhe des nicht eingelösten Werts ausgezahlt. Ein mit Gutschein bezahlter Anteil einer stornierten oder abgesagten Buchung wird als Gutschein zurückgegeben.
(8) Für den Kauf eines Gutscheins besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der gesonderten Widerrufsbelehrung. Mit dem Widerruf wird der Gutschein gesperrt. Wurde er bereits ganz oder teilweise eingelöst, bleibt die damit gebuchte Leistung bestehen; ihr Preis wird mit dem zu erstattenden Betrag verrechnet.
(9) Ein Gutschein verschafft keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Lehrperson, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
(10) Ein Gutschein berechtigt nur volljährige Personen zur Teilnahme (§ 6 Abs. 1).
§ 18 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung und veranstaltungsbezogenen Kommunikation verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu eingesetzten Buchungs- und Zahlungsdienstleistern, zum Lernbereich sowie zu Betroffenenrechten, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von WolfRope.
(2) Gesundheitsbezogene Angaben werden nur erhoben, soweit dies für die sichere Durchführung oder die Bearbeitung eines geltend gemachten Rechts erforderlich ist. Soweit möglich, genügen Angaben zu funktionalen Einschränkungen oder zur Dauer einer Teilnahmeunfähigkeit; eine Diagnose ist nicht erforderlich.
(3) Die buchende Person soll personenbezogene Daten einer Begleitperson oder beschenkten Person nur mit deren Kenntnis an WolfRope übermitteln.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
WolfRope ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, wenn die buchende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Es gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Änderungen gelten für einen bereits geschlossenen Vertrag nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.